Anmeldung und Infos zum Verein

Für die Anmeldung eures Kindes vereinbart ihr einen Termin mit unserer Einrichtungsleitung, dazu könnt ihr einfach eine E-Mail an kitafliegenpilz@t-online.de mit eurer Telefonnummer schicken (ihr
werdet dann zeitnah zurückgerufen). Oder ihr ruft direkt im Fliegenpilz an, unter 02845/6169.

Die Anmeldegespräche im Fliegenpilz finden immer nach Ende der Betreuungszeit der Kinder statt (ab 16.30 Uhr und um 17.45 Uhr).
Warum?
Wir nehmen unseren Schutzauftrag sehr ernst und betrachten die Betreuungszeit der Kinder im Fliegenpilz als „geschützten Raum“.

Ein Anmeldegespräch dauert in der Regel max. 60 Minuten. Im
Anmeldegespräch habt ihr die Möglichkeit, den Kindergarten mit allem, was dazu gehört zu besichtigen. Ihr werdet über die Abläufe im Fliegenpilz informiert und erhaltet Einblicke in das pädagogische
Konzept und das Schutzkonzept und die besondere Form der Kindertagesstätte in Trägerschaft einer Elterninitiative werden erklärt. Aber auch eure Anliegen und Fragen sind uns wichtig und die
Einrichtungsleitung Silke hat ausreichend Zeit eingeplant, um euch Rede und Antwort zu stehen.


Ein wichtiger Aspekt eines jeden Anmeldegesprächs ist, habt ihr die erforderliche Anzeige, über den gewünschten Betreuungsbedarf, den Umfang und die Betreuungsart gem. § 3 b Kinderbildungsgesetz
(KiBiz), mit dem Verfahren „Kita-Online“ des Kreis Kleve, bereits durchgeführt? Nur über diesen Vorgang ist für den Kreis Kleve überhaupt ersichtlich, dass ihr einen Betreuungsbedarf für euer Kind
habt. Solltet ihr euren Bedarf noch nicht gemeldet haben und benötigt dazu noch Informationen, ist unsere Einrichtungsleitung Silke euch gern behilflich.

Zum Abschluss des Anmeldegesprächs erhaltet ihr einen Anmeldebogen in Papierform und sofern ihr euch für die Betreuung eures Kindes im Fliegenpilz entscheidet, gebt ihr diesen ausgefüllt an
uns zurück. Eure Daten vom Anmeldebogen werden dann in das „Kita +“ Programm der Kindertagesstätte übernommen.

Zudem erhaltet ihr die Möglichkeit, Mitglied in unserem Verein zu
werden. Diese Option wirkt sich aber nicht auf die Platzvergabe aus.

Aufnahmeverfahren

Im Dezember trifft sich dann das Aufnahmegremium, um die neuen Kinder für das kommende Kindergartenjahr zu ermitteln.

Das Aufnahmegremium besteht im Fliegenpilz aus zwei Vertretern vom Vorstand, zwei Eltern aus dem Elternbeirat, einem pädagogischen Mitarbeiter des Fliegenpilzteams und der Einrichtungsleitung.

Beim Aufnahmeverfahren spielen verschiedene Faktoren eine Rolle bspw.

  1. das Alter des Kindes

Begründung: Aufgrund der sogenannten Zweckbindung sind wir im Fliegenpilz verpflichtet, max. 12 Kinder unter drei Jahren aufzunehmen, mindestens aber so viele Kinder wie Plätze unter der Anzahl von „12“ frei werden. 

Sollten uns bspw. in einem Kindergartenjahr 9 Kinder (Einschulung) verlassen, so können wir ausschließlich 9 Kinder unter 3 Jahren aufnehmen. 

Oder sollten uns bspw. 13 Kinder (Einschulung) verlassen, so müssen wir 12 neue Kinder unter 3 Jahren aufnehmen und 1 Kind muss über 3 Jahre alt sein.

Was ist eine Zweckbindung? Die Kindertagesstätte erhält bei Umbaumaßnahmen eine investive Förderung im Rahmen des U3 Ausbaus in Kindertageseinrichtungen und verpflichtet sich für einen Zeitraum von 20 Jahren (Neubauförderung 20 Jahre) die neu geschaffenen Plätze über die Neubauförderung durchgehend mit U3 Kindern zu belegen. Die Zweckbindung wird regelmäßig durch das LVR-Dezernat Kinder, Jugend und Familie überprüft. Ist die Zweckbindung nicht erfüllt worden, droht eine Teilrückforderung der finanziellen Mittel mit Verzinsung.

  1. Erstwunsch, Zweitwunsch, Drittwunsch

Die Eltern melden über das Verfahren „Kita Online“ ihren Bedarf gegenüber dem Kreis Kleve und können dabei bis zu drei Kitas angeben. Erstwunsch, Zweitwunsch und Drittwunsch.

Aufgrund der Vielzahl der Anmeldungen können wir häufig nur die Anmeldungen mit Erstwunsch berücksichtigen, da das Kontingent an frei werdenden Plätzen oft schon mit Erstwunschanmeldungen erschöpft ist.

  1. Einzelfaktoren 

Natürlich spielen die Einzelfaktoren auch eine Rolle bspw. Wohnort, familiäre Situation oder betreuen wir schon ein Geschwisterkind in der Einrichtung?

Zu guter Letzt müsst ihr im Fliegenpilz ein Mitglied im Verein sein, um überhaupt einen Betreuungsplatz bekommen zu können. Dies ist aber unkompliziert, sobald ihr euch für den Fliegenpilz entschieden habt, könnt ihr einen Antrag auf Mitgliedschaft ausfüllen. Solange euer Kind noch nicht aufgenommen wurde (Beginn Betreuungsvertrag), seid ihr passive Mitglieder. Nach Beginn des Betreuungsvertrages, sobald euer Kind den Fliegenpilz besucht, werdet ihr automatisch zu aktiven Mitgliedern und seid satzungsgemäß verpflichtet, eure Elternstunden zu leisten.

Ihr könnt auch schon nach dem Anmeldegespräch passives Mitglied in unserem Verein werden, habt dadurch aber keinen Vorteil in Form einer bevorzugten Aufnahme bei der Platzvergabe.

Kosten/Beiträge

Eltern zahlen, wie überall üblich, nach dem Einkommen gestaffelt, an das örtliche Jugendamt/Gemeinde ihren Beitrag, der sich aus dem Gesetz für Tageseinrichtungen für Kinder ergibt. Zuzüglich erhebt die Elterninitiative einen jährlichen Vereinsbeitrag. Hinzu kommt noch eine Frühstückspauschale sowie die Kosten für das Mittagessen jeden Monat. Das Essensgeld (Frühstück, Mittagessen, Snack) beläuft sich auf 96,55€.

Vereinsbeitrag und Mitgliedschaft

Als Elterninitiative erheben wir zusätzlich einen Vereinsbeitrag. Bei einer aktiven Mitgliedschaft, d.h. das Kind besucht den Fliegenpilz regulär, liegt er für Familien zurzeit bei 8 Euro pro Monat. Die Einzelmitgliedschaft, z.B. für Alleinerziehende, beträgt monatlich 6 Euro. Fördernde Mitglieder unterstützen uns mit 3 Euro, Einzelmitglieder mit 1,50 Euro monatlich. Sobald ihr eine Zusage erhaltet füllt bitte den Antrag aus. Ab diesem Zeitpunkt seid ihr passive Mitglieder. Zu Beginn des Kindergartenjahres eures Kindes seid ihr dann aktive Mitglieder. Gerne könnt ihr beim persönlichen Kennenlernen des Fliegenpilzes schon einen Antrag ausfüllen. Die Unterlagen erhaltet ihr beim Gespräch.

Betreuungszeiten

Der Fliegenpilz bietet eine 35 Stunden-Betreuung in der Kindergartengruppe und eine 45 Stunden-Betreuung in der Kindertagesstätte

  • für Kindergartenkinder: 7.30 – 12.00 Uhr und 14.00 – 16.30 Uhr
    Abholzeiten: 12:00 – 12:30 Uhr
  • für Kindergartenkinder (Blockzeit): 7.30 – 14.30 Uhr
    Abholzeiten: 14.00 – 14.30 Uhr
  • für Tagesstättenkinder: 7.30 – 16.30 Uhr
    Abholzeiten: Nach dem Mittagessen oder ab 14.00 Uhr nach der Ruhephase fortlaufend

Kochen und Essen

Im Fliegenpilz wird frisch gekocht. Unsere beiden Küchenfeen Christa und Nicole bereiten im wöchentlichen Wechsel das Mittagessen für die Kinder zu. Ein abwechslungsreicher Speiseplan steht schon am Anfang der Woche fest und ist vor der Türe und im Flurbereich bebildert für die Kinder zu finden. Wir erheben deshalb eine monatliche Pauschale für das Mittagessen das ganze Jahr über (auch während der Schließzeiten und wenn das Kind erkrankt ist). Sollte euer Kind längere Zeit, heisst über mehrere Wochen, aufgrund von Krankheit /Kur oder sonstigen Dingen den Kindergarten nicht besuchen so wird das Geld nach Absprache erstattet.

Elternarbeit / Elternstunden

Eine Elterninitiative funktioniert nur, wenn alle Eltern aktiv mitwirken. Der Verein ist Träger der gesamten Einrichtung und gleichzeitig Arbeitgeber aller Mitarbeiter*innen im Fliegenpilz. Die Eltern fassen mit an, wann immer möglich, sei es im Rahmen ihrer Funktion als Vorstand, in ihrer Funktion als Elternbeirat oder die Eltern machen sich mit ihren handwerklichen Fähigkeiten nützlich, es gibt immer etwas zu tun.

Die Kosten für Ausbesserungen, Reinigungsdienste und die Pflege der Einrichtung, des Gebäudes und des Außengeländes könnten der Kindergarten und der Verein unmöglich allein bewältigen. So sind alle aktiven Mitglieder des Fliegenpilzes verpflichtet 30 Elternstunden pro Kindergartenjahr als Familie abzuleisten. Bei einer alleinerziehenden Person sind es 10 Stunden.

30 Stunden klingen erst einmal ziemlich gigantisch, zeigen sich im Alltag aber als „zu bewältigende Aufgabe“ und auch in der heutigen Zeit „machbar“.

Wie werden diese Elternstunden abgeleistet?

Die roten Dreiecke vs. Patenschaft:

Die roten Dreiecke finden sich an der Flipchart vor dem Fliegenpilz. Sie werden für einmalig anfallende Tätigkeiten/Arbeiten im Fliegenpilz genutzt. Wie bspw. das Reinigen der Fliegengitter oder das Rausstellen des Sperrmülls.

Die Patenschaften decken alle wiederkehrenden Tätigkeiten ab. Wie bspw. das Abwaschen der Küche und die Reinigung des Wickelraumes.

Die Patenschaften werden in der Regel im September auf einem Elternabend verlost!

Wie werden diese Elternstunden nachgehalten?

Zu jeder abgesprochenen anfallenden Tätigkeit hat jede Familie einen sogenannten Stundenzettel. In diesem wird die Tätigkeit mit der entsprechend aufgebrachten und vereinbarten Zeit vermerkt und vom pädagogischen Personal des Fliegenpilzes mit der jeweiligen Unterschrift gegengezeichnet. So haben alle Familien jederzeit den Überblick über die geleisteten Elternstunden. Zudem kümmert sich eine pädagogische Mitarbeiterin als Hauptansprechpartnerin um alle Belange im Rahmen der Elternstunden und spricht bei Bedarf auch Eltern gezielt an, anfallende Tätigkeiten zu übernehmen oder bei Aktionen zu unterstützen. So können immer alle Eltern, die gewillt sind, auch den vollen Umfang ihrer Elternstunden ableisten.

Was ist mit nicht geleisteten Stunden? Damit es für alle gerecht ist, wird jede nicht geleistete Stunde von den jeweiligen Eltern mit einem Betrag (zugunsten des Vereins) von 20 Euro beglichen.